Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Abschleppdienst, Pannenhilfe, Unfallbergung und Fahrzeugtransport der MTC Autoservice, Hohenhameln.
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Pannenhilfe, Abschlepp-, Bergungs- und Transportleistungen zwischen MTC Autoservice, Ziegeleistraße 4, 31249 Hohenhameln (nachfolgend „wir") und unseren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsschluss
Anfragen über Website, Telefon oder E-Mail sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung (z. B. Beginn der Bergung) zustande. Bei Noteinsätzen genügt die mündliche Beauftragung vor Ort.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Bei Pannen- und Unfalleinsätzen entscheiden wir nach verkehrssicherheitlichen und technischen Gesichtspunkten über Art und Weise der Bergung bzw. des Transports. Der Auftraggeber weist auf Besonderheiten des Fahrzeugs (z. B. Tieferlegung, Elektroantrieb, Allrad, nicht lösbare Feststellbremse) vor Auftragsbeginn hin.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung mitgeteilten Preise. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Leistungserbringung fällig. Bei Einsätzen vor Ort akzeptieren wir Barzahlung und gängige Kartenzahlung.
Als Mobilitätspartner rechnen wir Leistungen für Mitglieder von Automobilclubs (z. B. ADAC, ACE) sowie im Rahmen von Versicherungsfällen direkt mit dem Club bzw. der Versicherung ab, sofern eine Deckungszusage vorliegt. Nicht gedeckte Kosten trägt der Auftraggeber.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fahrzeug zugänglich ist und die erforderlichen Unterlagen (z. B. Fahrzeugschein, Club-Mitgliedskarte, Vollmacht bei fremden Fahrzeugen) vorgelegt werden können. Unrichtige oder unvollständige Angaben, die zu Mehraufwand führen, können gesondert berechnet werden.
§ 6 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Schäden durch Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z. B. Vorschäden am Fahrzeug, verdeckte Mängel, blockierte Fahrzeugelektronik), haften wir nicht, soweit uns kein Verschulden trifft.
Während der Beförderung ist das Fahrzeug im Rahmen unserer Betriebshaftpflicht- bzw. Transportversicherung versichert. Sichtbare Vorschäden werden vor Beginn der Bergung dokumentiert.
§ 7 Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht
Wegen unserer Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag steht uns an dem abgeschleppten oder transportierten Fahrzeug ein vertragliches Pfandrecht zu.
§ 8 Stornierung
Kostenfreie Stornierung eines Transportauftrags ist bis zur Anfahrt des Einsatzfahrzeugs möglich. Bei bereits erfolgter Anfahrt berechnen wir eine Anfahrtspauschale. Einzelheiten regeln unsere Widerrufs- und Stornierungsbedingungen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und — soweit zulässig — Gerichtsstand ist Hohenhameln. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis: Diese Seite wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Rechtstexte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei Fragen erreichst du uns jederzeit über die Kontaktseite.
